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Farmroaster

AGB`s

ScienceCo UG Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorbemerkung
Die Darstellung der Produkte auf dem Web stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen, und zwar auch dann, wenn deren Anwendung nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart worden ist. Sie gelten stillschweigend durch schlüssiges Verhalten, wenn der Kunde ausdrücklich auf die Zugrundelegung der Geschäftsbedingungen hingewiesen worden ist, er vom Inhalt der Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und es daraufhin zum Vertragsabschluss gekommen ist. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
I. Bestellungen
(1) Lieferungen und Leistungen von ScienceCo UG werden - soweit nicht anders vereinbart - ausschließlich nach schriftlicher Bestätigung eines schriftlichen Auftrages erbracht.
(2) Ein Auftrag eines Kaufmanns ist für den Auftraggeber ab Unterfertigung verbindlich und kann von ihm einseitig ohne ausdrückliche Zustimmung von ScienceCo UG nicht storniert werden, sofern der Auftrag von der ScienceCo UG innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingang schriftlich angenommen wird, wobei die Annahme auch schlüssig durch Beginn der Auftragserfüllung erfolgen kann.
(3) Jeder Verbraucher hat das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. (Siehe Widerrufsbelehrung). Bei Bestellung von Waren, die für den Kunden angefertigt werden, beginnt die Fertigung erst nach Ablauf dieser Frist.
Die Ware ist bei ordnungsgemäßer Lagerung innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf im unbeschädigten und unbenutzten Zustand zurückzugeben. Die Rücksendung erfolgt zu Lasten des Kunden. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit sich die Ware in einem ordnungsgemäßen und unbenutzten Zustand befindet und ordnungsgemäße Lagerung, auch während des Transports, nachgewiesen werden kann. Beschädigte, benutzte oder nicht ordnungsgemäß gelagerte Ware wird nicht zurückgenommen. Bei Rücknahme von technischen Geräten wird eine pauschale Nutzungsgebühr in Höhe von 200,00 € netto pro angefangene Woche bis zur Rückgabe fällig, unabhängig von den tatsächlichen Betriebsstunden. Für erhöhte Transportkosten und Schäden für verspätete oder verlustige Lieferung aufgrund der Angabe von ganz bzw. teilweise falschen Lieferadressen durch den Besteller, haftet der Besteller der Ware.
Für den Kunden im Auftrag angefertigte Ware kann nicht zurückgegeben werden, die gilt auch für Maschinen.
(4) Änderungen bzw. mündliche und fernmündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung bleiben im Rahmen des Forschritts ausdrücklich vorbehalten.
(5) Erbringung von  Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden. sind nicht kostenlos und werden nach Zeitaufwand zzgl. Materialaufwand, Reisekosten und Spesen in Rechnung gestellt. Für Beratungsfehler, die auf nicht erkennbarer, lückenhafter oder fehlerhafter Sachverhaltsschilderung beruhen, wird keine Haftung übernommen.
II. Preise
(1) Alle Preise gelten - sowie nicht anders vereinbart – zuzüglich MwSt., Verpackung, Fracht. Sonstige Abgaben wie Zuschlag für Eilfracht, Versicherung, Zoll etc. gehen zu Lasten des Käufers. Die Preise werden in der Auftragsbestätigung inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten und anderer Kosten angezeigt.
(2) Vereinbarte Rabatte gelten bei nicht fristgerechter Zahlung als hinfällig, so dass im Mahnfall der volle Verkaufspreis zur Zahlung fällig wird und angemahnt werden kann.
III. Lieferung und Rücktrittsrecht
(1) Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person. Transportschäden sind umgehend an das Transportunternehmen und an die ScienceCo UG zu melden. Die ScienceCo UG ist nicht verpflichtet die Sendung gegen Transportschäden zu versichern.
Den Verträgen liegen unsere am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preise zugrunde. Ist der Kunde ein Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb von dessen Handelsgewerbe, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzupassen, wenn sich die bei Vertragsabschluss zugrunde liegenden Verhältnisse nachträglich ändern, insbesondere sich die Preise unserer Lieferanten wesentlich erhöhen.
(2) Genannte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ schriftlich bestätigt worden.
Höhere Gewalt und Ereignisse die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Betriebsstörungen, Streik, Personalmangel, Mangel an oder Ausfall von Transportmitteln, Sperrung oder Behinderung der Transportwege, behördliche Anordnungen u.a.m. – berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Erklären wir uns nicht, so kann der Kunde zurücktreten. Teillieferungen kann der Kunde nicht zurückweisen. Falls Leistungsverzug unsererseits vorliegt oder wir die Leistungsstörung zu vertreten haben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig bestellte und bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist er also im Annahmeverzug, so gilt die Leistung als an dem Tag als erfolgt, an dem die Annahme vertragsmäßig hätte erfolgen sollen. Für Maschinen, die aus vom Kunden zu verantwortenden Gründen nicht ausgeliefert werden können wird eine Lagergebühr ab dem Zeitpunkt des vereinbarten Lieferdatums berechnet.
Bei Verweigerung der Annahme bestellter Lieferung oder Leistung oder sonstiger unberechtigter Auftragsstornierung durch den Auftraggeber sind zumindest 60%, bei Ware die extra für den Kunden produziert wurden 100 %, der Auftragssumme zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe als Vertragsstrafe vereinbart. Davon unberührt bleibt das Recht der ScienceCo UG zur Geltendmachung des tatsächlich eingetretenen höheren Schadens.
(4) Lieferungen der ScienceCo UG sind ausdrücklich nur für den Gebrauch im Lande des Bestellers bestimmt und dürfen nur gem. der Deklarierung verwendet werden. Exporte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle einer Verletzung dieser Vorschriften verpflichtet sich der Auftraggeber die ScienceCo UG hinsichtlich aller daraus erwachsenden Nachteile, Schäden und Haftungen schad- und klaglos zu halten.
(5) Die ScienceCo UG übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko.
(6) Die ScienceCo UG ist ausfolgenden Gründen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten
a) wenn sich entgegen der vor Vertragsabschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nicht kreditwürdig ist.
b) wenn der Käufer unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
c) wenn die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware anders als im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußert wird.
d) wenn die Ware ohne entsprechende Vereinbarung ins Ausland weiterverkauft wird.
e) wenn Wiederverkäufer sich nicht an die empfohlenen Verkaufspreise halten.
IV. Zahlungsbedingungen
(1) Falls nichts anderes vereinbart wurde sind, sämtliche Zahlungen ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang fällig. Die Zahlungsbedingungen für Maschinen stehen im jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Zahlungen für Maschinen und für den Kunden produzierte Waren sind vor Auslieferung fällig. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch Banküberweisung. Ausnahmen sind Neukunden die ab einem Bruttorechnungsbetrag von 100,00 EUR durch Bankabbuchung, Vorabüberweisung oder Nachnahme bezahlen können. Auslandslieferungen erfolgen nur per Vorauskasse nach Eingang des Rechnungsbetrages. Gewährte Rabatte sind an den fristgerechten Zahlungseingang gebunden. Für die Erstellung einer neuen Rechnung bzw. Rechnungszweitschrift aufgrund falscher Angaben des Bestellers oder Verlust, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € netto berechnet. Rechnungsänderungen erfolgen nur nach Rücksendung der Originalrechnung.
(2) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so behalten wir uns die Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank vor, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein Verzugsschaden in dieser Höhe nicht entstanden ist. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht bis spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Es bleibt uns vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von obigem gerät der Kunde auch dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden soll und der Kunden nicht bis spätestens diesem Zeitpunkt leistet. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck, eine Bankabbuchung oder einen Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle unsere Forderungen, auch soweit wir dafür Wechsel entgegengenommen haben, fällig.
Wir sind berechtigt, Warenlieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, ohne schadensersatzpflichtig zu werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder über das Vermögen des Kunden Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Kunde die eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgibt oder in bedeutende Zahlungsschwierigkeiten gerät. Im Falle des Bekanntwerdens von wesentlichen Verschlechterungen der Vermögensverhältnisse des Kunden sind wir nur noch gegen Vorkasse zur Vertragserfüllung verpflichtet.
(3) Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Wechsel, die nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen werden, und Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung.
(4) Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Die ScienceCo UG und der Auftraggeber vereinbaren ausdrücklich ein Kompensationsverbot, das bedeutet, dass der Auftraggeber nicht berechtigt ist, Forderungen aus Gewährleistung oder Schadenersatz mit Rechnungsforderungen von der ScienceCo UG aus welchem Geschäftsfall auch immer zu kompensieren.
V. Mängel
(1) Der Käufer ist verpflichtet die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung im Hinblick auf offensichtliche Mängel und beschädigte Plomben zu untersuchen und umgehend der ScienceCo UG, längstens aber innerhalb einer Frist von 1 Woche schriftlich zu melden. Offensichtliche Mängel und beschädigte Plomben, die verspätet gemeldet werden, werden von der ScienceCo UG nicht berücksichtigt.
(2) Transportschäden müssen bei Empfang der Ware aufgenommen und durch den entsprechenden Fahrer gegengezeichnet und an das Transportunternehmen gemeldet werden. Dies gilt auch für Pakete die mit der DHL, Post oder Hermes versandt werden. Eine Kopie der Schadensaufnahme ist an die ScienceCo UG zu senden.
(3) Für weitergehende Schäden (Mängelfolgeschäden) wird die Haftung nur insoweit übernommen, als grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz vorliegt. Gleiches gilt für die Beratung durch unsere Mitarbeiter. Mängelrügen von Kaufleuten für nicht offensichtliche Mängel haben unverzüglich nach Auftreten, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach dem Liefertag zu erfolgen. Bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche hat der Käufer Mängel gelieferter Ware, Abweichungen von den Bestellungen sowie Funktionsstörungen oder sonstige Abweichungen längstens binnen 48 Stunden ab Lieferung der Ware oder Erkennen der Funktionsstörungen an die GmbH mit schriftlicher Mängelrüge anzuzeigen. Für Mängel, die einwandfrei auf unser Verschulden zurückzuführen sind, gelten die gesetzlichen Rügefristen. Der Käufer hat den eingetretenen Schaden dem Grund und der Höhe nach nachzuweisen. Ersatzansprüche können nur Direktabnehmer geltend machen.
(4) Eine nicht unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der gelieferten Ware verpflichtet uns nicht zur Ersatzlieferung oder zur Vergütung. Der Käufer hat im Falle eines Mangels das Recht Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht ob Neulieferung und Mangelbehebung stattfindet hat die ScienceCo UG. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer Lagerung 6 Monate für Maschinen 12 Monate. Bei nicht ordnungsgemäßem Gebrauch, Nutzung zu einem nicht dafür vorgesehenen Zweck, gem. Bedienungsanleitung, öffnen der Maschine oder Veränderungen an der Maschine oder dem Zubehör entfällt die Garantie mit sofortiger Wirkung.  Gewährleistungspflichtige Mängel werden von der ScienceCo UG nach eigenem Ermessen entweder durch Verbesserung oder Ersatzleistung behoben. Der Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
(6) Die für den Fall eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware kann nur mit Einverständnis der ScienceCo UG erfolgen. Rücksendungen die ohne vorheriges Einverständnis erfolgen brauchen nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung.
(7) Garantieansprüche für technische Geräte sind direkt an den Hersteller der Geräte zu richten. Die ScienceCo UG haftete nicht für Mängel an Produkten von Fremdunternehmen, die durch die ScienceCo UG vertrieben oder vermittelt werden. Bei technischen Geräten, die unsachgemäß behandelt, gelagert oder geöffnet wurden entfällt die Garantie. Dies gilt auch bei beschädigten Plomben. Die Kenntnis des Inhalts der Bedienungsanleitung der Geräte ist Voraussetzungen für die sichere und störungsfreie Nutzung.
(8) Bei der Inbetriebnahme von Maschinen durch Mitarbeiter/innen der ScienceCo UG wird nicht für Schäden gehaftet, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Vorbereitungen entstehen.
(9) Bei nicht fristgerechter Rückgabe von Leihgeräten wird zusätzlich eine pauschale Nutzungsgebühr in Höhe von 200,00 € netto pro angefangene Woche bis zum Eingang bei fällig, unabhängig von den tatsächlichen Betriebsstunden.
VI. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.
(2) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer verarbeiteten Vorbehaltsware der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu. Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht, und dass der Kunden diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt. Die aus der Verarbeitung oder durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Waren sind Vorbehaltswaren im Sinne dieser Bedingungen.
(3) Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst allen Nebenrechten in dem sich aus den folgenden Absätzen ergebenden Umfang auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt.
(4) Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nebst allen Nebenrechten werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, wird die Forderung nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages abgetreten. Den Rang eines abgetretenen Teilbetrages im Rahmen der dem Kunden erwachsenden Gesamtforderung zu bestimmen, bleibt uns vorbehalten; insbesondere gelten etwaige Zahlungen der Drittschuldner als auf den nicht an uns voraus abgetretenen Teil geleistet. (5) Der Kunde ist zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf oder solange er uns gegenüber nicht in Verzug gerät berechtigt. Wird unsere Restforderung fällig oder verstößt der Kunde gegen die ihm sonst obliegenden Verpflichtungen, so sind wir berechtigt,
a) die Ermächtigung zur Veräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen,
b) die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass wir hierdurch vom Vertrage zurücktreten, und
c) die Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten.
(6) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt 20 %, geben wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl frei.
(7) Von Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen unserer Vorbehaltsware oder der uns abgetretenen Ansprüche hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
Alle Aufwendungen der ScienceCo UG im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Eigentumsrechtes gegen Dritte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VII. Sonstiges
(1) Soweit das Gesetz zwingend nichts anders vorsieht, ist für alle gegenseitigen Ansprüche Erfüllungsort der Sitz unserer Gesellschaft. Soweit es sich bei dem Kunde um einen Kaufmann handelt, ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für den Gerichtsstand gilt dies insbesondere auch dann, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Kunde nach Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt und sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage unbekannt ist. Es wird deutsches Recht für anwendbar erklärt.
(2) Wiederverkäufer müssen sich, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, bei der Weiterveräußerung an die empfohlenen Verkaufspreise halten. Geschäftskunden, die Waren im Ausland in den Verkehr bringen, die Ware fürs Ausland kaufen sind selbst verantwortlich, die im jeweiligen Land notwendigen, von der jeweiligen Regierung vorgegebenen Maßnahmen vor Inverkehrbringung zu erledigen. Der Inverkehrbringer haftet für die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen in dem jeweiligen Land und die ordnungsgemäße Nutzung gem. Gebrauchsanweisung.
(3) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch Gesetz oder Sondervertrag wegfallen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht berührt. Alle Änderungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Stand 20.08.2024